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Reisebedingungen | Reisebedingungen |
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1. Anmeldung und Reisebestätigung1.1. Die Teilnahme an den Reisen, Freizeiten und sonstigen Maßnahmen der NaturFreunde Baden ist für Mitglieder und Nichtmitglieder möglich. Für Nichtmitglieder wird in der Regel ein Aufschlag von mindestens der Höhe eines Jahresbeitrages erhoben. 1.2. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muß schriftlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns schnellstmöglich eine Bestätigung 1.3. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären, andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor. 1.4. Soweit der Reisepreis nach dem Alter gestaffelt ist (Kinderermäßigung) oder die Teilnahme von einem bestimmten Alter abhängt, entscheiden die Stichtage: Geburtstag und Tag des Reiseantritts. 1.5. Grundsätzlich behalten wir uns die Ablehnung eines Reiseteilnehmers bzw. einer Reiseteilnehmerin vor. 2. Bezahlung2.1. Bei Vertragsschluß ist eine Anzahlung pro Person zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. (s. 2.3.) Gemäß §651 K Abs. 3 BGB sind Sie zur Restzahlung nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines verpflichtet. Diesen erhalten sie mit der Anmeldebestätigung. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Reiseunterlagen werden Ihnen spätestens 10 Tage vor Reisebeginn zugesandt. Wir bitten Sie, uns ein Ausbleiben unverzüglich anzuzeigen. 2.2. Die Restzahlung ist spätenstens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. 2.3. Erfolgt die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nicht auf das angegebene Konto, gehen wir davon aus, daß die Anmeldung hinfällig ist. 2.4. Die Anmeldung von Minderjährigen ist nach Möglichkeit von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, welche damit beide Vertragspartner werden. Wenn nur einer von beiden Erziehungsberechtigten unterschreibt, dürfen wir, mangels schriftlichen Vorbehalts, davon ausgehen, daß der andere Erziehungsberechtigte mit der Teilnahme des Minderjährigen einverstanden ist und der unterzeichnende Erziehungsberechtigte zugleich in Vollmacht für den anderen handelt. 2.5. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Wir können dann als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr verlangen. 2.6. Weitere Zahlungsmodalitäten sind der unten angefügten Tabelle zu entnehmen. 3. Leistungen 3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen beim jeweiligen Angebot und aus den hierauf bezugberechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebene und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 4.3. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen. 4.4. Nachträgliche Änderungen der Katalogangebote (hinsichtlich der Berichtigung von Irrtümern und Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter vorbehalten. Erfolgen sie erst mit der Bestätigung, wird auf Punkt 1.3. dieser Reisebedingungen verwiesen. 5. Rücktritt, Ersatzteilnehmer/in, Umbuchung 5.1. Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit von jeder Reise bzw. Maßnahme durch schriftliche Erklärung von seinem Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die erhaltenen Unterlagen sind bei Rücktritt unverzüglich zurückzugeben. Die Nichtzahlung von Anzahlungs- und Teilnehmerbeiträgen gilt nicht als Rücktritt. 5.2. Rücktritt und Rücktrittspauschalen Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung: Alle Angaben beziehen sich auf den Gesamtreisepreis pro Person, sofern nicht anders angegeben! Kinder- und Jugendfreizeiten ab dem 43.-22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises 21.Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises; ab 9.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises. Bei Ab- oder Ummeldung bis 43 Tage vor Reisebeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € erhoben. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. 5.3. Rücktritt des Reiseteilnehmers durch Nichtantritt der Reise Dem Rücktritt steht der Fall gleich, daß ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Reise nicht antritt. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am Abreiseort einfindet. 5.4. Ersatzteilnehmer und Umbuchung Läßt sich der/die Teilnehmer/in in Zustimmung mit der Naturfreundejugend Baden durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird nur eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € erhoben. Gleiches gilt, wenn der/die Teilnehmer/in mit Zustimmung der Naturfreundejugend Baden an einer anderen Freizeit teilnimmt. Höher entstandene Kosten können nachgewiesen und gegenüber dem Teilnehmenden geltend gemacht werden (§651 b, II BGB). 5.5. Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem eigenen Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. 6. Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterWir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Zusätzliche Kosten durch die vorzeitige Rückreise übernehmen wir nicht. b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. 7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 8. Haftung des Reiseveranstalters8.1. Eigene LeistungenWir haften im Rahmen der Sorgfaltpflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
8.2. ErfüllungsgehilfenWir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 8.3. Fremdleistungen Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in er Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Konzert-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 9. Gewährleistung9.1. Abhilfe und Mitwirkungspflicht Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere ReiseleiterInnen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, setzen Sie sich bitte direkt mit der Naturfreundejugend Baden in Verbindung. 9.2. Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. 9.3. Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. 9.4. Schadensersatz Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 10. Beschränkung der Haftung10.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
10.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 10.3. Wir empfehlen unseren Teilnehmern den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäck-Versicherung. 11. Ausschluß von Ansprüchen und VerjährungAnsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurden. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. 12. Paß-, Visa- und GesundheitsvorschriftenWir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheisvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind. 13. Versicherungen13.1. Insolvenzschutzversicherung Die Ferienfreizeiten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB § 651a ff) abgesichert, dafür erhalten Sie bei Vertragsabschluss einen sogenannten Sicherungsschein. 13.2. Sonstige Versicherungen Die Teilnehmenden sind über die Naturfreundejugend Baden unfallversichert. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung (falls noch nicht vorhanden), Reiserücktrittsversicherung und bei Auslandsreisen eine Auslandskrankenversicherung. 14. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 15. GerichtsstandDer Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. 16. DatenschutzAlle personenbezogenen Daten, die sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt. 17. ZuschüsseAus dem Landesjugendplan können unter Vorbehalt Zuschüsse nach Vorlage der Einkommensnachweise für Kinder und Jugendliche beantragt werden, deren Eltern kein ausreichendes Einkommen haben. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Wir beraten sie gerne. Einen solchen Zuschuß können Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren bekommen. Er beträgt 5,10 € pro Tag und TeilnehmerIn. Zuschüsse können nur beantragt werden, wenn die Einkommensgrenzen für Jugenderholungsmaßnahmen eingehalten werden. Antragsteller, die ALG-II Leistungen beziehen, gelten künftig generell als „finanziell schwächer Gestellte“; eine Einkommensüberprüfung findet nicht statt. (Bitte genauere Informationen bei uns im Büro erfragen). 18. SonstigesFotos und Filmaufnahmen aus den Maßnahmen können für Werbezwecke und Veröffentlichungen des Verbandes verwendet und auf der Homepage der NaturFreundeJugend Baden veröffentlicht werden. Die Aufnahmen werden nicht an Dritte weitergereicht.
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 14. Januar 2011 ) |
























