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Landeskinder- und -jugendausschuss (LKJA) |
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Geschrieben von Administrator
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Der Landeskinder- und -jugendauschuss kontrolliert die Arbeit der Landeskinder- und -jugendleitung (LKJL). Mitglieder des LKJA vertreten die Landeskinder- und -jugendleitung weiter in verschiedenen Gremien (wie den Bundesausschuss oder Landesjugendring). | Aufgaben | Entscheidungskompetenz | - Haushaltsplan
- Jahresbericht absegnen
- Vorbereitung der Landeskinder- und -jugendkonferenz
- Nachwahlen von Referatsmitgliedern
- Wahl der Delegierten auf Bundesebene
| - Haushaltsplan
- Absegnung des Jahresberichtes
| | Besetzung | Anzahl Sitzungen/Treffen | - Vertreterinnen der Bezirksinder- und Jugendleitungen (Bezirke ohne Kinder- und Jugendvertretung können zwei Personen aus dem Kinder- und Jugendbereich benennen
- Zwei VertreterInnen des Landesverbandes
- Ein bis zwei VertreterInnen je Referat sind stimmberechtigt
- Mitglieder der LKJL
- Materialverwalter
- JuBiRe ohne Stimmrecht
| Halbjährige Sitzungen |
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 20. November 2005 )
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