Fördermöglichkeiten

Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an unseren Freizeiten ermöglichen. Eltern, die finanziell nicht dazu in der Lage sind, ihren Kindern die Teilnahme an einer Ferienfreizeit der Naturfreundejugend zu ermöglichen, haben folgende Möglichkeiten:

Jugenderholungsmaßnahmen

Das Ministerium für Soziales und Integration fördert Jugenderholung, es besteht die Möglichkeit über den Landesjugendplan einen Zuschuss zu beantragen. Dies gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren und ab einer Freizeitendauer von 5 Tagen. Pro Tag und Teilnehmer*in können im Jahr 2020 17 Euro beantragt werden.

Formular A1

Bildungs- und Teilhabepaket

Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Durch die Beantragung des Bildungs- und Teilhabepakets können Familien eine Unterstützung von 180 Euro im Jahr erhalten, die z.B. für Vereinsbeiträge oder Ferienfreizeiten verwendet werden kann.

Weitere Infos dazu gibt es unter: www.bildungspaket.bmas.de

Wenn ihr Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern braucht, dann wendet euch einfach an uns - wir unterstützen euch gerne dabei!

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